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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Nasozoca Collective GmbH ("Auftragnehmer") und ihren B2B-Kunden ("Auftraggeber") im Bereich Unternehmensberatung, New Work Consulting und Raumplanung. Die AGB gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

2. Leistungsumfang und Vertragsabschluss

Der Auftragnehmer erbringt strategische Beratungs- und Planungsdienstleistungen im Bereich Büroarchitektur und Workplace-Psychologie. Angebote auf der Website sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch beiderseitige Unterzeichnung eines Projektvertrages oder schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Grundrissen, Unternehmensdaten, CI-Richtlinien und Genehmigungen, die für die Planung erforderlich sind.

4. Honorar und Zahlungsmodalitäten

Das Honorar richtet sich nach dem individuell vereinbarten Projektvertrag (Pauschale oder nach Aufwand). Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der österreichischen Umsatzsteuer (20%). Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz als vereinbart.

5. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, 3D-Renderings, Pläne und psychologischen Analysen sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält das nicht exklusive, zeitlich unbeschränkte Recht, die Ergebnisse für den im Vertrag vereinbarten Zweck im eigenen Unternehmen zu nutzen. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ohne Zustimmung ist untersagt.

6. Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer schuldet die fachmännische und sorgfältige Erbringung der Beratungsleistung, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Die Haftung des Auftragnehmers für Sach- und Vermögensschäden ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für entgangenen Gewinn oder mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen.

7. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Planungsdaten vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

8. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Auf alle Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 5020 Salzburg sachlich zuständige Gericht.